Die Beratung

Diese Information kann nur einen allgemeinen Überblick geben. Die Beratung im Einzelfall kann sie nicht ersetzen. Hier kann Ihnen insbesondere anwaltlicher und notarieller Rat weiterhelfen oder, soweit es um spezifisch steuerrechtliche Probleme geht, auch die Beratung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe und von Länderfinanzbehörden.

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen können nach dem Beratungshilfegesetz eine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung oder außergerichtliche Vertretung beanspruchen. Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder in Fällen, in denen durch eine sofortige Auskunft geholfen werden kann, durch die beim Amtsgericht für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gewährt.

Weitere Informationen enthält die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Broschüre "Guter Rat ist nicht teuer".

Für die Richtigkeit des Inhaltes können wir leider keine Gewährleistung übernehmen. Zu Fragen der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer haben verschiedene Finanzminister/-senatoren der Länder Informationsblätter herausgegeben.

Quelle:

Bundesministerium der Justiz