Die Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Holzsarg auf dem Friedhof beigesetzt. Für diese Bestattungsart bedarf es keiner besonderen Willenserklärung des Verstorbenen.

Man unterscheidet bei den Grabarten zwischen Einzelgrab, Doppelgrab, Reihengrab und Wahlgrab. Ein Einzelgrab kann nach einer Beisetzung für die in der Friedhofsordnung festgelegte Liegezeit belegt werden, beim Doppelgrab kann jederzeit eine zweite Beisetzung erfolgen. Das Reihengrab ist an Lage und Größe gebunden. Bei einem Wahlgrab können Größe und Lage je nach Friedhof-Satzung bestimmt werden. Für jede Grabstätte muss immer ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit (bis zu 30 Jahren) erworben werden.