Die Feuerbestattung:

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Holzsarg eingeäschert und zu einem späteren Zeitpunkt die Asche in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Für diese Bestattungsart bedarf es einer besonderen Willenserklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen. Zum einen kann der Verstorbene eine solche handschriftlich vor seinem Tode selbst erstellen, zum anderen kann dies durch die Angehörigen in unserem Bestattungs-Institut vorgenommen werden, die gesetzlichen Vorschriften müssen dabei beachtet werden. Für Urnengräber gelten annähernd die gleichen Voraussetzungen wie bei Erdgräbern. Ein Urnengrab kann nach einer Beisetzung meist für mehrere Urnen benutzt werden. Die genaue Anzahl der Belegungen hängt von der jeweiligen Friedhofsordnung ab.

Die Feuerbestattung wird nicht von allen Glaubensgemeinschaften anerkannt.