Die Beratung
Diese Information kann nur einen allgemeinen Überblick geben. Die Beratung im Einzelfall
kann sie nicht ersetzen. Hier kann Ihnen insbesondere anwaltlicher und notarieller Rat
weiterhelfen oder, soweit es um spezifisch steuerrechtliche Probleme geht, auch die
Beratung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe und von Länderfinanzbehörden.
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen können nach dem
Beratungshilfegesetz eine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung oder
außergerichtliche Vertretung beanspruchen. Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte oder in Fällen, in denen durch eine sofortige Auskunft geholfen werden
kann, durch die beim Amtsgericht für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger gewährt.
Weitere Informationen enthält die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene
Broschüre "Guter Rat ist nicht teuer".
Für die Richtigkeit des Inhaltes können wir leider keine Gewährleistung übernehmen.
Zu Fragen der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer haben verschiedene Finanzminister/-senatoren
der Länder Informationsblätter herausgegeben.
Quelle:
Bundesministerium der Justiz