Vorwort

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Denn falls Sie zu Lebzeiten keine Regelung festlegen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Die sieht vor, dass in erster Linie Ehefrau bzw. Ehemann und die Kinder erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, schließen sich je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an.
Doch nicht immer kommen bei der gesetzlichen Regelung die jenigen zum Zuge, die der Erblasserin oder dem Erblasser besonders nahe standen. Das können Sie mit einem Testament oder einem Erbvertrag erreichen.
Die richtige Regelung zu treffen ist oft nicht einfach. Die weiteren Ausführungen auf den folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen. Sie geben Ihnen Antworten auf viele wichtige Fragen:
Wer ist gesetzlicher Erbe?
Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte?
Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen?
Welches Recht ist anwendbar, wenn der Erbfall Bezüge zur ehemaligen DDR aufweist?

Die rechtskundige anwaltliche oder notarielle Beratung oder auch die Information durch eine Rechtsberatungsstelle in des können und wollen wir nicht ersetzen. Die Seiten dienen Ihnen als eine erste Hilfestellung und Orientierung.

Quelle:
Bundesministerium der Justiz

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